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Als Verkehrswert wird der aktuelle Wert einer Immobilie bezeichnet, der bei einem Kauf oder Verkauf erzielt werden könnte. Für die Wertermittlung kann man verschiedene Berechnungsarten nutzen. Dazu zählen das Vergleichs-, Sach-, Ertrags- und Residualwertverfahren. Bei Privatimmobilien wird häufig das Vergleich-, Sach- oder auch Ertragswertverfahren für die Immobilienbewertung genutzt. Für gewerblich genutzte Gebäude und Grundstücke greift man entweder auch eher auf das Ertragswertverfahren oder auf das Residualwertverfahren zurück.
Häufig wird der Verkehrswert für die Berechnung der Erbschafts- oder Schenkungssteuer benötigt, damit der genaue Wert der Immobilie als Grundlage genommen werden kann. Hierfür ist dann im Normalfall ein Gutachten notwendig, damit das Finanzamt zum einen ein bestätigtes Dokument hat und zum anderen hierdurch die Steuer festsetzen kann.
Eine weitere Inanspruchnahme kommt auch bei einer anstehenden Immobilienvermarktung in Frage. Anhanddessen kann man den Verkaufspreis festlegen und bei Verhandlungsgesprächen mit Käufern als Ausgangspunkt festsetzen. Sofern man als Verkäufer einen schriftlichen Nachweis über den Verkehrswert hat, kann das in den Käufern Optimismus hervorrufen.
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