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Immobilienbewertung

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Was ist ein Bausachverständiger?

Informationen

Unter einem Sachverständigen versteht man eine beruflich tätige Person, die Gutachten und Bewertungen aufgrund seiner Sachkunde vornehmen kann. Dabei ist zu beachten, dass man in diesem Bereich nur tätig werden darf, wenn man die gesetzlichen Auflagen erfüllt und eine hinreichende Ausbildung vorweisen kann.

Wenn man eine Immobilie bewerten oder beurteilen lassen möchten, hilft bisweilen ein sachkundiger Bausachverständiger. Der Bausachverständige kann zum Beispiel prüfen, ob sich ein Kauf oder Verkauf der Immobilie zu dem festgelegten Preis lohnt oder überhaupt sinnvoll ist. Desweiteren kann der Sachverständige beispielsweise bei einer Vererbung oder Scheidungsangelegenheit in Anspruch genommen werden. Im Rahmen dessen kann so das hinterlassene Vermögen errechnet und an die Hinterbliebenen aufgeteilt werden. Oder bei einer Scheidung an die Ehepartner ausgeteilt werden.

Zuerst muss der Bausachverständige die Immobilie persönlich begutachten. Dies geht nur mit einer genauen Betrachtung des Bauwerks. Das gesamte Gebäude inklusive Nebengebäude, zum Beispiel Garage, kontrolliert der Bausachverständige. Dabei werden vor allem Kellerräume und Dachgeschosse auf Mängel und Feuchtigkeit geprüft, da dort die Pflege von den Bewohnern oftmals vernachlässigt wird.

Nach dem Besuch bewertet der Bausachverständige das Immobilienobjekt. Zu der Immobilienbewertung gehört auch eine ausführliche Beratung, die über Mängel und Sanierungsbedarf informiert. Gelegentlich werden zusätzlich Modernisierungsempfehlungen ausgesprochen. Da der Bausachverständige den genauen Zustand der Immobilie kennt, kann er auch qualifizierte Verhandlungen über den Kaufpreis mit einem Verkäufer oder Käufer führen, wenn das Gebäude zur Abgabe bereit steht.

Die Preise für einen solchen Fachmann können variieren, da man nicht an einer festen Gebührenordnung gebunden ist. Im Normalfall ist die Erstellung eines Wertgutachtens von dem errechneten Verkehrswert abhängig. Häufig wird hierfür die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure herangezogen. Es kann daneben allerdings auch Vereinbarungen geben, die eine pauschale Kostenbemessung erlauben.

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